Lieber gleich ordentlich: Der Installationsservice

Profitieren Sie von unserem Netzwerk von Installationspartnern. Denn nicht immer hat man Zeit und Kenntnisse, die gekauften Artikel selbst einzubauen, manchmal ist das sogar für Privatpersonen verboten.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Installationspartner, der Installation und Inbetriebnahme kompetent und zuverlässig erledigt. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an, in den meisten Fällen haben wir einen Partner auch in Ihrer Nähe!


Ihre Vorteile:

  • 2 Jahre Gewährleistung, unter bestimmten Bedingungen bis zu 5 Jahre Garantie auf die Hardware
  • faire Preisermittlung vor Auftragserteilung
  • Festpreis nach Aufmaß beim Kunden vor Ort
  • zuverlässige Terminvereinbarung und -einhaltung
  • saubere und professionelle Ausführung durch zertifizierte, regional ansässige Fachunternehmen



Das geht ganz einfach:

1. Schritt: Auswahl des Artikels

Sie kaufen den gewünschten Artikel in unserem großen Sortiment und sagen uns, dass Sie Hilfe bei der Suche nach einem Installateur möchten.Sie teilen uns die Adresse des Installationsortes mit. Wir sprechen einen Partner in unserem Netzwerk an und geben diesem Ihre Kontaktdaten.

2. Schritt: Preisermittlung vor Ort

Unser Installationspartner vereinbart einen Termin mit Ihnen, besichtigt nach Absprache die bauseitigen Gegebenheiten und ermittelt den Preis für die Installation. Gegebenenfalls anfallende Gebühren für die Angebotserstellung werden bei Beauftragung verrechnet.

3. Schritt: Beauftragung

Sie prüfen das erhaltene Angebot und beauftragen den Handwerker direkt – wenn Sie wollen!

4. Schritt: Professionelle Ausführung

Die Installation wird durch die Installationsfirma fachgerecht umgesetzt und von Ihnen abgenommen. Erledigt!




Die Durchführung von Installationen kann Steuern sparen!
Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Lohn) sind ab Januar 2009 besser von der Steuer absetzbar. Wichtig hierfür ist, dass der Handwerker Ihnen eine Rechnung mit Auflistung der berecheten Arbeitsstunden gibt. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungspflicht der Rechnung von 2 Jahren gem. § 14 (4) Nr. 9 UStG für Montagen bei Privatpersonen.
Informieren Sie sich gegebenenfalls detailliert bei Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt.




Zurück