Förderung & Gesetze
Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger bieten Ihnen vielfältige Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizanlage.Die Höhe der Fördermittel hängt davon ab, wo Sie wohnen, wie Sie modernisieren und ob Sie frühzeitig die Anträge stellen. Grundsätzlich gilt: Je umweltfreundlicher Ihre neue Heizung, auf desto mehr finanzielle Zuwendungen dürfen Sie hoffen.
Marktanreizprogramm
Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien fördert durch finanzielle Bezuschussung den Einbau von emissionsarmen Scheitholz-Vergaserkesseln, Pelletheizkesseln und Solarkollektoren, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden.Weitere Informationen auf » www.bafa.de und » www.bmu.de.
- Gefördert werden thermische Solaranlagen, automatisch beschickte Pellet- und Holzhackschnitzelheizungen und effiziente Wärmepumpen.
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Thermische Solaranlagen über 40 m2 Kollektorfläche für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Pelletheizungen
- Innovationsförderung thermische Solaranlagen
- Holzhackschnitzelheizung
- Wärmepumpen
Staatliche Unterstützung für einen nachwachsenden Rohstoff
Der Einsatz von Holz als erneuerbare Energiequelle wird staatlich unterstützt. Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: » www.foerderdatenbank.deWeitere Unterstützung bei der Recherche von Fördermöglichkeiten bietet z.B. die Datenbank » energiefoerderung.info.
Marktanreizprogramm (MAP)
Es geht weiter: 115 Millionen zur Modernisierung bestehender Heizanlagen bis Ende 2010
Das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt wird fortgeführt. Dies hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2010 beschlossen, nachdem er im Mai Teile des Programms gestoppt hatte. Und das bedeutet für Sie: Ihnen stehen bis Ende des Jahres bislang gesperrte Fördermittel in Höhe von 115 Millionen für die Modernisierung bestehender Heizanlagen in Bestandsgebäuden zur Verfügung.
Das ändert sich: neue Förderkonditionen bis Ende 2011
Mit der Wiederaufnahme des MAP konzentrieren sich die Fördermaßnahmen auf die innovativsten Technologien: Bezuschusst werden unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung, hocheffiziente Wärmepumpen sowie Pelletkessel. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenfalls nicht mehr gefördert werden bereits im Markt etablierte Technologien (wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung) oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effiziente Wärmepumpen. Diese Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Ratgeber EEWärmeG
Ab dem 01.01.2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das heißt für alle Bauherren im Neubau: Die Nutzung eines bestimmten Anteils an regenerativen Energien zur Wärmeenergieerzeugung ist Pflicht. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an regenerativen Energien im Wärmemarkt bis zum Jahr 2020 auf 14% zu steigern.




